Bauwesen

Wohnhaus

Allgemeines zur Einreichung von Bauvorhaben

  • Bewilligungspflichtige Bauvorhaben sind in dreifacher Ausführung einzureichen. Anzeigepflichtige Bauvorhaben sind in zweifacher Ausführung einzureichen
  • Die Planunterlagen müssen der Planzeichenverordnung entsprechen und die nötigen Inhalte aufweisen.
  • Es ist ein vollständig ausgefülltes Baugesuch anzuschließen.
  • Beachten Sie, dass die kompletten Unterlagen gestempelt und von allen Verantwortlichen (Grundeigentümer, Bauwerber, Planer, Bauverantwortlicher usw.) unterzeichnet sind. Dies gilt für jedes Exemplar.


Für nähere Informationen zu diesem Thema können sie auch den Bereich Hilfe in allen Lebenslagen besuchen.


Kontakt

Kontaktdaten von Bauwesen
AdresseDorf 1
6642 Stanzach
ZimmerZimmer 7
Telefon+43 5632 282

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